Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Atos IT Solutions and Services GmbH; SEC Consult Unternehmensberatung GmbH
BWB/Z-5096
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Atos IT und Services GmbH (Österreich), letztlich kontrolliert von Atos SE (Frankreich), beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über SEC Consult Unternehmensberatung GmbH (Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Cyber Security.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2020 weggefallen.