Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atos IT Solutions and Services GmbH; SEC Consult Unternehmensberatung GmbH - BWB/Z-5096 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atos IT Solutions and Services GmbH; SEC Consult Unternehmensberatung GmbH

BWB/Z-5096

13.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Atos IT und Services GmbH (Österreich), letztlich kontrolliert von Atos SE (Frankreich), beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über SEC Consult Unternehmensberatung GmbH (Österreich) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Cyber Security.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2020 weggefallen.

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