Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

zur Mühlen Gruppe; Tönnies Gruppe; Schwarz Cranz GmbH & Co. KG - BWB/Z-5095 | Bundeswettbewerbsbehörde

zur Mühlen Gruppe; Tönnies Gruppe; Schwarz Cranz GmbH & Co. KG

BWB/Z-5095

13.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die zur Mühlen ApS & Co. KG, Böklund, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Tönnies Holding ApS & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück, Deutschland, beabsichtigt, über verschiedene in Böklund ansässige Konzerngesellschaften die wesentlichen materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände von der sich im Insolvenzverfahren befindenden Schwarz Cranz GmbH & Co. KG, Neu Wulmstorf, Deutschland, zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Das betrifft in Österreich den Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2020 weggefallen.

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