Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity V L.P.; ARAG S.r.l - BWB/Z-5094 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity V L.P.; ARAG S.r.l

BWB/Z-5094

13.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Capvis Equity V L.P., Jersey, beabsichtigt den Erwerb von 65 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über ARAG S.r.l.; Rubiera (Reggio Emilia), Italien.

Betroffene Geschäftszweige; Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2020 weggefallen.

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