Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
European Crops Products 2 S.á.r.l.; Oro Agri Group
BWB/Z-5091
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
European Crops Products 2 S.À R.L. (Luxemburg) beabsichtigt, direkt die alleinige Kontrolle über (i) Oro Agri International, Ltd. (Cayman Islands); (ii) Oro Agri, Inc. (USA); (iii) Oro Agri SA Proprietary Limited (Südafrika); (iv) Oro Agri India Private Limited (Indien); und Oro Agri S. De. R.L. De C.V. (Mexico) zu erwerben.
Die geplante Transaktion betriftt die Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen sowie Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2020 weggefallen.