Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PreZero Erste Verwaltungs-GmbH; Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH - BWB/Z-5085 | Bundeswettbewerbsbehörde

PreZero Erste Verwaltungs-GmbH; Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH

BWB/Z-5085

11.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 Erwerb von insgesamt 50 % der Anteile an der Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH (Grünstadt - Deutschland) durch die PreZero Erste Verwaltungs-GmbH (Porta Westfalica
- Deutschland). 

 Betroffener Geschäftszweig: Entsorgungswirtschaft / Aufbereitung von Kunststoffen

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2020 weggefallen.

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