Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
3i Group plc.; MPM Topco Limited
BWB/Z-5084
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
3i Group plc und ihre verbundenen Unternehmen (Vereinigtes Königreich) beabsichtigen, 49 % der Stimmrechte und 77 % der wirtschaftlichen Rechte, die mit gewöhnlichem Eigenkapital verbunden sind, an und damit alleinige negative Kontrolle über MPM Topco Limited (Vereinigtes Königreich) zu erwerben.
Wirtschaftssektor2: C 10.92-0 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere."
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2020 weggefallen.