Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MET Holding AG; Pegasus Energie GmbH; Erwerb des Gasspeichergeschäftes der Gas-Union GmbH - BWB/Z-5083 | Bundeswettbewerbsbehörde

MET Holding AG; Pegasus Energie GmbH; Erwerb des Gasspeichergeschäftes der Gas-Union GmbH

BWB/Z-5083

09.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb des Gasspeichergeschäftes der Gas-Union GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) durch die MET Holding AG (Zug, Schweiz) im Weg des Erwerbs sämtlicher Anteile an der und alleiniger Kontrolle über die neu gegründete Pegasus Energie GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland).  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Erdgasspeicherung.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2020 weggefallen.

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