Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ArcelorMittal S.A.; Cleveland-Cliffs Inc. - BWB/Z-5078 | Bundeswettbewerbsbehörde

ArcelorMittal S.A.; Cleveland-Cliffs Inc.

BWB/Z-5078

06.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ArcelorMittal S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierenden Beteiligung von mehr als 25% an Clevenland-Cliffs Inc. (USA) zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Stahlsektor.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2020 weggefallen.

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