Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, L.P.; Axiom SL Group, Inc.
BWB/Z-5077
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thoma Bravo, L.P. (USA), letztlich kontrolliert von Thoma Bravo UGP, LLC (USA), beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über AxiomSL Group, Inc. (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2020 weggefallen.