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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; Axiom SL Group, Inc. - BWB/Z-5077 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; Axiom SL Group, Inc.

BWB/Z-5077

03.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo, L.P. (USA), letztlich kontrolliert von Thoma Bravo UGP, LLC (USA), beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über AxiomSL Group, Inc. (USA) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen.

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2020 weggefallen.

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