Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sandvik AB; CGTech - BWB/Z-5074 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sandvik AB; CGTech

BWB/Z-5074

02.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von allen Anteilen an und alleiniger Kontrolle über CGTech, USA, durch Sandvik AB, Schweden.


Betroffener Geschäftszweig: Simulationssoftware für Maschinen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2020 weggefallen.

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