Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AR Packaging Holding GmbH; Kroha GmbH
BWB/Z-5072
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die AR Packaging Holding GmbH beabsichtigt, 62 % der Kapitalanteile und 100 % der Stimmrechte an der Kroha GmbH, Deutschland, zu erwerben; die restlichen Kapitalanteile an der Kroha GmbH werden von der Kroha GmbH selbst gehalten.
Das geplante Vorhaben betrifft die Papier- und Verpackungsindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2020 weggefallen.