Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TIBCO Software Inc.; Information Builders Inc.
BWB/Z-5071
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TIBCO Software Inc., Vereinigte Staaten, beabsichtigt, alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Information Builders Inc., Vereinigte Staaten, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Software Sektor.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.11.2020 weggefallen.