Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IK Investment Partners; Kersia SAS
BWB/Z-5070
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IK Investment Partners (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Kersia SAS (Frankreich) zu erwerben.
Die Transaktionen betreffen Reinigungs-, Desinfektions- und Hygieneprodukte sowie Produkte und Dienstleistungen zur Wasseraufbereitung und -reinigung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 25.11.2020 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 10. Dezember 2020.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 29.11.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.