Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quaero European Infrastructure Fund II SCSp; CamBER22 GmbH - BWB/Z-5068 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quaero European Infrastructure Fund II SCSp; CamBER22 GmbH

BWB/Z-5068

28.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quaero European Infrastructure Fund II SCSp (Luxemburg) beabsichtigt, 74% der Anteile an der CamBER22 GmbH (Österreich) zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft Facility-Management-Dienstleistungen. 

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2020 weggefallen.

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