Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ardian Buyout Fund VII B SLP; Aruba Investments Holdings, LLC
BWB/Z-5067
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ardian Buyout Fund VII B SLP (Paris/Frankreich), der von der Managementgesellschaft Ardian France SA (Paris/Frankreich) verwaltet wird, beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 49,5% der Anteile an Aruba Investments Holdings, LLC (Delaware/USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von multifunktionalen, hochleistungsfähigen und hochreinen Spezialchemikalien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2020 weggefallen.