Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ivanti, Inc.; MobileIron, Inc.
BWB/Z-5066
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ivanti, Inc., USA, eine Portfoliogesellschaft der Clearlake Capital Group, beabsichtigt indirekt MobileIron, Inc., USA, im Wege einer Verschmelzung zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Infrastruktursoftware.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2020 weggefallen.