Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bâloise Holding AG; BEN Fleet Services GmbH
BWB/Z-5064
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bâloise Holding AG (Basel/Schweiz) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 37,05% der Anteile an BEN Fleet Services GmbH (Berlin/Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft mobile Reinigungs- und Instandhaltungsdienstleistungen für Kfz-Flottenfahrzeuge und Zweiräder sowie Reinigungsdienstleistungen für Züge.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2020 weggefallen.