Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AURELIUS Development Twenty-Three GmbH; GKN Wheels & Structures
BWB/Z-5063
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von GKN Sankey Limited, Telford, Vereinigtes Königreich (einschließlich der hundertprozentigen Tochtergesellschaften GKN Wheels Limited, Telford, Vereinigtes Königreich; GKN AutoStructures Limited, Telford, Vereinigtes Königreich und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft GKN Thompson Chassis Limited, Birmingham, Vereinigtes Königreich; und GKN Wheels Italy S.r.l., Mailand, Italien), GKN Wheels Nagbol A/S, Lunderskov, Dänemark; und GKN Armstrong Wheels Inc, Des Moines, Iowa, Vereinigte Staaten, durch Aurelius Development Twenty-Three GmbH, eine Tochtergesellschaft von Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Fahrzeugindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2020 weggefallen.