Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Post 102 Beteiligungs GmbH; D2D - direct to document GmbH
BWB/Z-5062
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
„Erwerb einer 30% Beteiligung (und damit Erhöhung der Beteiligung auf 100%) an der D2D – direct to document GmbH mit dem Sitz in Wien (indirekt) durch die Post 102 Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien von der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG mit Sitz in Wien.
Betroffener Geschäftszweig: Druckoutput-Dienstleistungen.“
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 16.11.2020 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 30. November 2020.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 27.11.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.