Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caldic B.V.; Brand-Nu Laboratories, Inc., BNL Sciences Ltd. - BWB/Z-5059 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caldic B.V.; Brand-Nu Laboratories, Inc., BNL Sciences Ltd.

BWB/Z-5059

22.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontroller über Brand-Nu Laboratories, Inc., USA, und BNL Sciences Ltd, Irland, durch Caldic B.V., Niederlande.
Betroffene Geschäftszweig: Großhandel mit chemischen Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2020 weggefallen.

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