Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VI; Pfaudler Gruppe; Patel-Familie - BWB/Z-5058 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VI; Pfaudler Gruppe; Patel-Familie

BWB/Z-5058

20.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Wechsel von der alleinigen Kontrolle über 15 Zielgesellschaften durch DBAG Fund VI zur gemeinsamen Kontrolle mit der Patel-Familie (Indien) über die gesamte Pfaudler Gruppe durch GMM Ltd., die die Holdinggesellschafl für GMM International S.à r.l. ist.

Das geplante Vorhaben betrifft Reaktoren und Behälter für industrielle Anwendungen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2020 weggefallen.

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