Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
NORD Holding; DMH II; Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG
BWB/Z-5057
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Anteilserwerb sowie Erwerb der alleinigen Kontrolle durch die NORD Holding Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH und die (mit ihr verbundene) Deutsche Mittelstandsholding für Industriebeteiligung II GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in Hannover, Deutschland an der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG mit Sitz in Markranstädt, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung und Herstellung von Lösungen im Bereich der Umweltmesstechnik.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2020 weggefallen.