Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CMA CGM S.A.; Groupe Dubreuil Aéro - BWB/Z-5056 | Bundeswettbewerbsbehörde

CMA CGM S.A.; Groupe Dubreuil Aéro

BWB/Z-5056

20.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CMA CGM S.A., Frankreich, beabsichtigt 30% an und alleinige Kontrolle über Groupe Dubreuil Aéro, Frankreich, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Luftfahrtsektor.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2020 weggefallen.

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