Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schenck Process Holding GmbH; Baker Perkings Holdings Limited - BWB/Z-5055 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schenck Process Holding GmbH; Baker Perkings Holdings Limited

BWB/Z-5055

19.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schenck Process Holding GmbH, Deutschland, beabsichtigt alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Baker Perkins Holdings Limited, Vereinigtes
Königreich, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Maschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht