Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; Valmet Automotive Beteiligungs GmbH - BWB/Z-5050 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; Valmet Automotive Beteiligungs GmbH

BWB/Z-5050

14.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Valmet Automotive Beteiligungs GmbH, Deutschland,
zu erwerben.

Die geplante Transaktion betrifft Ingenieurdienstleistungen in der Automobilbranche.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2020 weggefallen.

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