Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mutares SE & Co. KGaA; Valmet Automotive Beteiligungs GmbH
BWB/Z-5050
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Valmet Automotive Beteiligungs GmbH, Deutschland,
zu erwerben.
Die geplante Transaktion betrifft Ingenieurdienstleistungen in der Automobilbranche.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2020 weggefallen.