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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TFL Ledertechnik GmbH; Lanxess Deutschland GmbH - BWB/Z-5048 | Bundeswettbewerbsbehörde

TFL Ledertechnik GmbH; Lanxess Deutschland GmbH

BWB/Z-5048

14.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TFL Ledertechnik GmbH, Deutschland, beabsichtigt, das organische Lederchemikalien-Geschäft von LANXESS Deutschland GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Wirtschaftszweig: Organische Lederchemikalien.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.11.2020 weggefallen.

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