Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ÖBB-Infrastruktur AG; LCA Logistik Center Austria Süd GmbH; Kärntner Beteiligungsgesellschaft - BWB/Z-5045 | Bundeswettbewerbsbehörde

ÖBB-Infrastruktur AG; LCA Logistik Center Austria Süd GmbH; Kärntner Beteiligungsgesellschaft

BWB/Z-5045

12.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ÖBB-Infrastruktur AG, Österreich, plant 50% der Anteile an der (und gemeinsame Kontrolle über die) LCA Logistik Center Austria Süd GmbH,
Österreich, von der Kärntner Beteiligungsverwaltung, Österreich, zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft Beratungs- und Entwicklungstätigkeiten am Standort Villach-Fürnitz mit dem Ziel, Unternehmen (mit Bahnbezug) dazu zu motivieren, an diesem Standort vermehrt ansässig zu werden.

 

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.11.2020 weggefallen.

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