Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Yamana Gold Inc.; Glencore International AG - BWB/Z-5043 | Bundeswettbewerbsbehörde

Yamana Gold Inc.; Glencore International AG

BWB/Z-5043

08.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Yamana Gold Inc., Kanada, beabsichtigt, eine Mehrheitsbeteiligung und alleinige Kontrolle, und Glencore International AG, Schweiz, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25% an der Minera Alumbrera Agua Rica Limited zu erwerben. Nach dem Vollzug des Zusammenschlussvorhabens wird Minera Alumbrera Agua Rica Limited über eine Produktionsanlage im Agua Rica-Gebiet sowie über die bestehende Infrastruktur und Einrichtungen der Alumbrera-Mine verfügen, einer Mine, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat.

Beide Vermögenswerte sind in Argentinien gelegen. Der Zusammenschluss betrifft in erster Linie die Rohstoffförderung von Kupferkonzentrat.

Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2020 weggefallen.

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