Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oculus Holding Corp.; CNT Holdings I Corp
BWB/Z-5042
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Oculus Holding Corp. (USA), eine Zweckgesellschaft, die sich im Eigentum von Fonds befindet, die von einer oder mehreren Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. (USA) beraten und/oder verwaltet werden, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über CNT Holdings I Corp (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft optische Produkte und Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2020 weggefallen.