Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NV IT und Projektentwicklung GmbH; VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KG; VI-Engineers Development GmbH - BWB/Z-5040 | Bundeswettbewerbsbehörde

NV IT und Projektentwicklung GmbH; VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KG; VI-Engineers Development GmbH

BWB/Z-5040

06.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die NV IT und Projektentwicklung GmbH beabsichtigt den direkten Erwerb von 45 % der Anteile an der VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KG und ihrer Komplementärin VI-Engineers Development GmbH. VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KG ist im Bereich der Immobilienentwicklung tätig.

Betroffene Geschäftszweige: Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2020 weggefallen.

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