Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zimmer Biomet Holdings Inc.; VSC Medical Holdings, Inc. - BWB/Z-5039 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zimmer Biomet Holdings Inc.; VSC Medical Holdings, Inc.

BWB/Z-5039

06.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zimmer Biomet Holdings Inc. (USA) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über VSC Medical Holdings, Inc. (USA) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft medizinische Geräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2020 weggefallen.

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