Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nikita SAS; Amplexor International S.A. - BWB/Z-5037 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nikita SAS; Amplexor International S.A.

BWB/Z-5037

01.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nikita SAS, Frankreich, beabsichtigt, 100% der Geschäftsanteile und die alleinige Kontrolle über Amplexor International S.A., Luxemburg zu erwerben.

Betroffener Wirtschaftszweig: Sprachdienstleistungen und Consulting.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2020 weggefallen.

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