Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accenture plc; American International Group Inc.
BWB/Z-5036
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture plc beabsichtigt, indirekt bestimmte Vermögenswerte, Gesellschaften und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen der American International Group Inc. ("AIG") zu erwerben, die derzeit versicherungsbezogene Verwaltungsdienstleistungen intern innerhalb von AIG erbringen.
Betroffener Geschäftszweig: Outsourcing von Geschäftsprozessen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2020 weggefallen.