Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SAP SE; EMARSYS eMarketing Systems AG - BWB/Z-5035 | Bundeswettbewerbsbehörde

SAP SE; EMARSYS eMarketing Systems AG

BWB/Z-5035

01.10.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SAP SE (Walldorf/Deutschland) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über die EMARSYS eMarketing Systems AG (Wien/Österreich) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unternehmensanwendungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2020 weggefallen.

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