Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Union Asset Management Holding AG; ZBI Partnerschafts-Holding GmbH
BWB/Z-5032
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb alleiniger Kontrolle über die ZBI Partnerschafts-Holding GmbH, Deutschland, durch Union Asset Management Holding AG, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Projektentwicklung von Wohnimmobilien.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2020 weggefallen.