Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Warburg Pincus LLC.; Infinvest Holding GmbH - BWB/Z-5031 | Bundeswettbewerbsbehörde

Warburg Pincus LLC.; Infinvest Holding GmbH

BWB/Z-5031

28.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Warburg Pincus LLC, USA, beabsichtigt die alleinige Kontrolle über Infinvest Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft HR-Softwarelösungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht