Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schneider Electric SE; OSIsoft, LLC
BWB/Z-5030
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 100 % der Kapitalanteile an und der alleinigen Kontrolle über OSIsoft, LLC (USA) durch AVEVA Group PLC (GB), ein Tochterunternehmen der Schneider Electric SE, Frankreich.
Tätigkeitsbereiche: Automatisierungs- und Steuerungssoftware.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 23.10.2020 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 6. November 2020.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 2.11.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.