Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bergmann; Capio Deutsche Klinik - BWB/Z-5028 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bergmann; Capio Deutsche Klinik

BWB/Z-5028

25.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb durch Bergman Germany HoldCo GmbH, Bergisch Gladbach, Deutschland, von : 1. Capio Deutsche Klinik Laufen GmbH, 2. Capio Deutsche Klinik Aschaffenburg GmbH and other assets; 3. Capio Deutsche Klinik Bad Bertrich GmbH, 4. KIP Orthopädiehandel GmbH und 5. Capio Deutsche Klinik Büdingen GmbH.

Das geplante Vorhaben betrifft Krankenhausdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.10.2020 weggefallen.

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