Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bpifrance Participations S.A.; Mediawan S.A. - BWB/Z-5026 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bpifrance Participations S.A.; Mediawan S.A.

BWB/Z-5026

24.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bpifrance Participations S.A. (Frankreich) beabsichtigt indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von ca 27% an TopCo Breteuil S.A.S. (Frankreich), einer Holdinggesellschaft, die indirekt Mediawan S.A. (Frankreich) kontrolliert, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Mediensektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2020 weggefallen.

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