Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accenture plc.; SALT Solutions AG
BWB/Z-5025
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture plc., Irland, beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile und damit alleinige Kontrolle über SALT Solutions AG, Deutschland zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2020 weggefallen.