Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Egger Holzwerkstoffe GmbH; Cleaf S.p.A.
BWB/Z-5024
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Egger Holzwerkstoffe GmbH, St. Johann in Tirol, beabsichtigt den Erwerb von 27,5% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Cleaf S.p.A., Macherio, Italien.
Betroffene Geschäftszweige: Holzwerkstoffe.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2020 weggefallen.