Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; CEDES AG
BWB/Z-5023
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt, insgesamt 86 % Anteile an der CEDES AG, Landquart, Schweiz, zu erwerben.
Der vorliegende Zusammenschluss betrifft den Bereich (optische) Sensoren und Sensorsysteme.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2020 weggefallen.