Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; CEDES AG - BWB/Z-5023 | Bundeswettbewerbsbehörde

capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; CEDES AG

BWB/Z-5023

23.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt, insgesamt 86 % Anteile an der CEDES AG, Landquart, Schweiz, zu erwerben.

Der vorliegende Zusammenschluss betrifft den Bereich (optische) Sensoren und Sensorsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2020 weggefallen.

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