Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Image Frame Investment (HK) Limited; Leyou Technologies Holdings Limited - BWB/Z-5022 | Bundeswettbewerbsbehörde

Image Frame Investment (HK) Limited; Leyou Technologies Holdings Limited

BWB/Z-5022

21.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Image Frame Investment (HK) Limited (Hong Kong), eine vollständig gehaltene und kontrollierte Tochtergesellschaft von Tencent Holdings Limited (Cayman Inseln), beabsichtigt, sämtliche Anteile an und Kontrolle über Leyou Technologies Holdings Limited (Grand Cayman/Cayman Inseln) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Spielesoftware für PC und Konsolen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2020 weggefallen.

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