Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, L.P.; AF Software Holdings, Inc.
BWB/Z-5021
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die private Kapitalbeteiligungsgesellschaft Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt durch das von ihr kontrollierte Portfoliounternehmen Hyland Software, Inc. (USA), sämtliche Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über AF Software Holdings, Inc. (USA), einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften (die Alfresco Gruppe), zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Content Services Software (Enterprise Content Management (ECM) Software).
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2020 weggefallen.