Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dekabank Deutsche Girozentrale; Spängler IQAM Invest GmbH; IQAM Partner GmbH - BWB/Z-5020 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dekabank Deutsche Girozentrale; Spängler IQAM Invest GmbH; IQAM Partner GmbH

BWB/Z-5020

21.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main und Berlin, Deutschland, beabsichtigt, insgesamt jeweils 100 % der Anteile an der Spängler IQAM Invest GmbH, Salzburg, und der IQAM Partner GmbH, Wien, Österreich, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vermögensverwaltung.
 

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2020 weggefallen.

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