Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intelsat S.A.; Gogo LLC; Gogo International Holdings LLC - BWB/Z-5017 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intelsat S.A.; Gogo LLC; Gogo International Holdings LLC

BWB/Z-5017

16.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Intelsat S.A., eine luxemburgische Société Anonyme, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Gogo LLC, eine in Delaware, USA, eingetragene Gesellschaft, und Gogo International Holdings LLC, eine ebenfalls in Delaware, USA, eingetragene Gesellschaft, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Boardverbindungsdienstleistungen (In-Flight-Connectivity) für die kommerzielle Luftfahrt.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2020 weggefallen.

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