Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tencent Cloud Europe B.V.; Stan Holding SAS
BWB/Z-5016
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Tencent Cloud Europe B.V. (Amsterdam/Niederlande) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an Stan Holding SAS zu erwerben, welche die Holdinggesellsehaft der Voodoo Gruppe (Paris/Frankreich) ist.
Das Zusammenschlussvorhaben betrift die Entwicklung und den Vertrieb von Spielesoftware für mobile Endgeräte.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2020 weggefallen.