Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton Dubilier & Rice; Epicor Holdings Corporation - BWB/Z-5015 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton Dubilier & Rice; Epicor Holdings Corporation

BWB/Z-5015

11.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege einer Verschmelzung beabsichtigt das Investmentunternehmen Clayton Dubilier & Rice, USA, indirekt durch mit ihm verbundene Fonds die Mehrheit der Anteile und sämtliche Stimmrechte von Epicor Holdings Corporation, USA, und dadurch alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Enterprise Resource Planning (ERP) Software.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2020 weggefallen.

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