Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DPE Investment Gesellschaft mbH; DPE III Shield GmbH & Co. KG; M-Sicherheitsbeteiligungen GmbH - BWB/Z-5014 | Bundeswettbewerbsbehörde

DPE Investment Gesellschaft mbH; DPE III Shield GmbH & Co. KG; M-Sicherheitsbeteiligungen GmbH

BWB/Z-5014

09.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2020 weggefallen.

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