Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Barentz International B.V.; J.S.Polak Koninklijke Specerijenmaalderij B.V.; De Weerd Specerijen B.V.; Beheermaatschappij De Wijzer B.V. - BWB/Z-5013 | Bundeswettbewerbsbehörde

Barentz International B.V.; J.S.Polak Koninklijke Specerijenmaalderij B.V.; De Weerd Specerijen B.V.; Beheermaatschappij De Wijzer B.V.

BWB/Z-5013

09.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Barentz International B.V., Niederlande, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an J.S.Polak Koninklijke Specerijenmaalderij B.V., Niederlande, und De Weerd Specerijen B.V., Niederlande, über den Erwerb aller Anteile an Beheermaatschappij De Wijzer B.V., Niederlande, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und die Verarbeitung/den Verkauf von Gewürzen und Kräutern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2020 weggefallen.

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